Inhalt: Strompolizei
Wasserstraßenaufsicht (Strompolizei)
Um die Wasserstraßen in einem für die Schifffahrt erforderlichen Zustand zu erhalten
sind Anlagen Dritter in/an/über und unter den Bundeswasserstraßen zu genehmigen und zu
überwachen. Die Beseitigung vorhandener Störungen der Wasserstraßen werden mittels
strompolizeilicher Maßnahmen (z.B. Verfügungen zur Bergung von untergegangenen
Fahrzeugen oder Anlagen aus der Bundeswasserstraße, zur Mängelbeseitigung an baulichen
Anlagen,...) erwirkt.
Allgemeine Informationen zu strom- und schifffahrtspolizeilichen Genehmigungen
Merkblatt zur Erteilung von strom- und schifffahrtspolizeilichen Genehmigungen